Skip to main content

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)

Verkäufer / Dienstleister und Lieferant
Lebenshilfe Balzers e.V.
Unterm Schloss 80
FL-9496 Balzers

Gültig ab: 1. Januar 2017
Version: 01/2017 maamb

1. Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausnahmslos, auch für künftige Geschäfte, die nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen, die zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind in vollem Umfange unwirksam, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht wurden. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Sofern auf einen Geschäftsfall die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes Anwendung finden, gelten in teilweiser Abänderung der vorliegenden Geschäftsbedingungen die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

2. Angebote
Angebote des Verkäufers verstehen sich freibleibend, wenn nicht ausdrücklich die Verbindlichkeit unter Nennung der Bindefrist zugesagt ist.

3. Preise
Ohne gesonderte Vereinbarung werden die jeweils bei Lieferung gültigen Preise laut Preisliste oder Angebot verrechnet. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Sie gelten ab Lager, ohne Verpackung.

4. Zahlungen
Zahlungstermine sind gemäss schriftlicher Vereinbarungen oder Angabe auf der Rechnung einzuhalten. Bei Terminüberschreitung hat der Kunde im Verzugsfall Verzugszinsen gemäss Angabe auf der Rechnung oder bei fehlenden Angaben Verzugszins zu bezahlen, deren Höhe 5% über dem Basiszinssatz der Liechtensteinischen Landesbank AG, Vaduz p.a. ab dem Fälligkeitszeitpunkt beträgt sowie dem Verkäufer sämtliche aussergerichtlichen Betreibungskosten, z.B. interne Mahnspesen, Gebühren eines Inkassoinstitutes gemäss Verordnung über die Gebühren der Inkassoinstitute, tarifmässige Anwaltskosten, Kosten für Bonitätsauskünfte, zu ersetzen. Auch tritt Terminverlust ein, das heisst, dass der Kunde unabhängig von allfälligen Fälligkeitsterminen, auch bei Ratenzahlung und Stundungen, den gesamten Aussenstand gegenüber dem Verkäufer sofort zu begleichen hat.

Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder andere Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers als zweifelhaft erscheinen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge. Sie berechtigen den Verkäufer auch, noch vorzunehmende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Minderungs- bzw. Gegenansprüche oder Geltendmachung von Garantieansprüchen oder Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur gänzlichen Bezahlung aller aus der bestehenden Geschäftsverbindung, noch offenen Forderungen. Zahlungsverzug berechtigt den Verkäufer jederzeit zur Abholung der Ware. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Besteller verpflichtet, das Eigentumsrecht des Verkäufers geltend zu machen und ihn davon zu verständigen. Die Bedingungen dieses Punktes gelten für diesen Auftrag und für alle weiteren Aufträge des Käufers, die schriftlich, mündlich oder telefonisch erteilt werden. Wird die Ware durch den Käufer an einen Dritten geliefert, so steht dem Verkäufer der Anspruch auf die Gegenleistung zu. Zu diesem Zweck tritt hiermit der Käufer schon jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten mit sämtlichen Nebenrechten zahlungshalber an den Verkäufer ab, sodass bei Entstehung dieser Forderungen es keines besonderen Übertragungsaktes mehr bedarf. Abzutreten ist die Forderung in Höhe der Saldoforderung des Verkäufers, zuzüglich Verzugszinsen. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen dem Verkäufer seinen Abnehmer zu benennen und seinem Abnehmer die erfolgte Abtretung bekanntzugeben. Auch der Verkäufer ist berechtigt, den Dritten von der Abtretung zu benachrichtigen. Im Falle der Veräusserung an einen Dritten ist der Käufer verpflichtet, seinem Abnehmer einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Zahlungsverzug berechtigt den Verkäufer die Rückgabe der Ware zu verlangen, für noch zu liefernde Ware Vorauszahlung zu verlangen, bereitgestellte Sicherheiten zu verwerten und von sämtlichen noch nicht abgewickelten Verträgen zurückzutreten. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht.

6. Lieferung
Lieferfristen beginnen erst nach endgültiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Belange und nach Eingang einer eventuell vereinbarten An- oder Vorauszahlung zu laufen.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb der Einflusssphäre des Verkäufers liegen. Ersatzansprüche, aus welchem Titel immer, sind bei Überschreiten der Lieferfristen ausgeschlossen, es sei denn, dass den Verkäufer grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Transport der Ware erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, immer auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

7. Annullierung
Annullierungen bereits erteilter Bestellungen können vom Käufer nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers vorgenommen werden. Handelt es sich um sogenannte „Lagertypen“, so kann der Verkäufer eine Rücknahme- oder Stornierungsgebühr verlangen. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass eine solche bis zum Ausmass von 50 % des Warenwertes zulässig ist.

In Fällen höherer Gewalt kann der Verkäufer ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Käufer ein Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zustünde.

8. Garantie
Die gelieferte Ware ist vom Käufer ohne Verzug zu prüfen. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 5 Tagen dem Verkäufer schriftlich gemeldet werden.

9. Haftung
Für direkte oder indirekte Schäden und Kosten, die infolge mangelhafter Lieferung oder Arbeit entstehen, haftet der Verkäufer nur, soweit ihn und seine Mitarbeiter ein Verschulden trifft. Ausgeschlossen sind Ersatzansprüche für Betriebsunterbrechungen, für Frostschäden, für Überbeanspruchung des Materials und für Mängelfolgeschäden.

10. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer, aus welchem Grund auch immer, sind im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grob Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Verkäufer beruhen.

11. Rechtsverhältnis, Rechtsnachfolge
Der Kunde ist verpflichtet, alle seine Person betreffenden Änderungen wie insbesondere der Adresse und sonstige, die Rechtsverhältnisse des Kunden betreffenden Änderungen unverzüglich bekanntzugeben.

12. Daten, Datenschutz
Die Daten des Kunden werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung automationsunterstützt verarbeitet und an Dritte, die mit dem Verkäufer in Geschäftsverbindung stehen, übermittelt. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis hierzu. Der Verkäufer wird die Daten den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes entsprechend behandeln.

13. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser in der wirtschaftlichen Auswirkung möglichst gleichkommende rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäss an einem anderen Ort erfolgt.

Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständige liechtensteinische Gericht. Der Vertrag unterliegt liechtensteinischem Recht.